des VW Club Dillenburg e.V.

Alle Mitglieder des VW Club Dillenburg e.V. haben mit der Abgabe und Unterzeichnung der Beitrittserklärung die Satzung sowie die jeweils aktuelle Beitragserklärung in allen Punkten angenommen.

Dies ist die Beitragsordnung vom 23.10.2005 in Ihrer gültigen Neufassung.

§ 1 - Eintrittsbeitrag

Einen Eintrittsbeitrag gibt es nicht.
Allen Mitgliedern, aktiv wie passiv, ist es freigestellt die vom Verein festgelegten Artikel mit dem Vereinslogo / Vereinsnamen  wie z.B.:
  • Sweater
  • T-Shirt
  • Aufkleber
  • Nummernschildplatinen
zu erwerben. Diese verbleiben nach dem Austritt oder Ausschluss aus dem Verein Eigentum des Mitglieds.
 

§ 2 - Mitgliedsbeitrag
 

  • Vereinsmitglieder zahlen je Quartal einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von  30,- €.
  • Für Schüler, Studenten, Arbeitslose, Behinderte, Grundwehr- und Zivildienstleistende gilt ein verminderter Beitragssatz von 18,- € je Quartal.
Dieser wird jeweils im Januar, April, Juli und Oktober vom Verein eingefordert und vom Bankkonto des Mitglieds per Lastschrift eingezogen.!
Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich per Bankeinzug eingefordert. !
 

§ 3 - Rückforderung und Regressansprüche

Beim Austritt / Ausschluss aus dem Verein werden die bereits gezahlten Mitgliedsbeiträge nicht zurückerstattet. Es bestehen darüber hinaus keine weiteren Regressansprüche gegen den Verein bestehen nicht.

Im Falle einer Rechtssprechung durch ein behördliches Verfahren, erklärt sich das zu belastende Mitglied bereit, die anfallenden Kosten beider Parteien zu tragen.

Gerichtsstand: 35683 Dillenburg


  • Mit Inkrafttreten dieser Beitragsordnung verlieren alle vorher erschienenen ihre Gültigkeit.
  • Diese Beitragsordnung wurde am 23.10.2005 von den anwesenden Mitgliedern des VW Club Dillenburg e.V. in einer nach Satzung gültigen Wahl einstimmig angenommen.