Beitragsordnung des VW Club Dillenburg e.V.

 

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§ 1 - Mitgliedsbeitrag

  • Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 5,00 Euro
  • Für neu aufgenommene Mitglieder sind die ersten 6 Monate (Probezeit) beitragsfrei.
  • Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich im Lastschriftverfahren, halbjährlich am 20. April und 20. Oktober eingefordert.
    Anfallende Kosten bei einer Lastschriftrückbuchung sind vom betreffenden Mitglied zu tragen. Sie werden mit der nächsten Forderung fällig.

 

§ 2 - Kleidungsstücke, Aufkleber und Logoträger des Vereins

  • Alle Mitglieder erhalten beim Eintritt in den Verein:
    1. Aufkleber-Set: 1x Heckscheibe und 2x Seitenscheibe einmalig kostenfrei.
      [Ausschließlich für Fahrzeuge des VW-Konzerns]
    2. Eine Kennzeichenplatine für die Dauer der Mitgliedschaft.
      Rückgabe bei Austritt. Kostenerstattung bei Verlust bzw. starker Beschädigung.
      [Ausschließlich für Fahrzeuge des VW-Konzerns]
    3. Ein Sweat-Shirt mit Stickerei auf Rücken und Brust.
      Kostenaufteilung: Stickerei = Verein | Textil = Mitglied
    4. Ein T-Shirt oder Polo-Shirt mit Stickerei auf Rücken, Brust u. ggf. Kragen.
      Kostenteilung: Verein = Stickereien | Mitglied = Textil
  • Alle weiteren Anschaffungen, z.B. neue/weitere Kleidungsstücke, neue Fahrzeugaufkleber, zusätzliche Jacken etc., sind vom Mitglied in vollem Umfang selbst zu zahlen.
  • Weitere, individuelle Verwendungen von Logo oder Name sind schriftlich beim Vorstand anzukündigen und von diesem zu genehmigen.

 

§ 3 – Bußgelder

  • Das Bußgeld für ordentliche Mitglieder bei unentschuldigtem fehlen wird auf jeweils 5,- €/Tag festgesetzt.
  • Abmeldungen müssen mit einer Frist von 24 Stunden vor dem Termin schriftlich mitgeteilt werden.
  • Die Bußgelder werden jeweils mit den nächsten Mitgliedsbeiträgen durch den Kassenwart per Lastschrift eingefordert.

 

§ 4 - Rückforderung und Regressansprüche

  • Beim Austritt/Ausschluss aus dem Verein verbleiben Sweat-Shirt und T-Shirt/Polo-Shirt beim Mitglied.
  • Die Aufkleber am Fahrzeug müssen sofort entfernt werden.
  • Die bereits gezahlten Mitgliedsbeiträge für das laufende Halbjahr werden nicht zurückerstattet.
  • Weitere Regressansprüche gegen den Verein bestehen nicht.

 

§ 5 - Gerichtsstand, Kostenverteilung

  • Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins
  • Im Falle einer Rechtsprechung durch ein behördliches Verfahren, erklärt sich das zu belastende Mitglied bereit, die anfallenden Kosten beider Parteien zu tragen.

 

§ 6 – Gültigkeit dieser Beitragsordnung

  • Die Beitragsordnung wurde von der Mitgliedsversammlung am 12.03.2017 beschlossen.
  • Sie ist wirksam ab 01.01.2017